Liefer und Zahlungsbedingungen
1. Preise
sind EURO-Preise ausschließlich MwSt., im Angebotsfalle freibleibend und
verstehen sich ab Werk, ausschließlich Porto, Verpackung und Versicherung.
Bei Unterschreitung angegebener Mindestmengen wird ein um 10% erhöhter Preis
berechnet.
2. Liefermenge
Bei Sonderfertigungen (hierzu zählen alle Erzeugnisse mit Werbeanbringung)
ist jeder Rücktritt vom Kaufvertrag sowie Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen.
Eine Mehr oder Minderlieferung von 10% müssen wir uns mit Rücksicht
auf die unvermeidlichen Fertigungstoleranzen vorbehalten.
3. Werkzeugkosten
Die Kosten für die Anfertigung der benötigten Werkzeuge (z.B. Ätzstich,
Prägestempel, Dia, Sieb, Reinzeichnung, Klischee) werden bei Bestellung je
nach Ausführung zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Die Werkzeuge
bleiben in unserem Besitz und stehen für Nachbestellungen zur Verfügung.
4. Lieferung
erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Lieferfristen werden nach Möglichkeit
eingehalten. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung
einer angemessenen Nachfrist zur Anwendung der ihm gesetzlich oder vertraglich
zustehenden Rechtsmittel berechtigt. Die Nachfrist beträgt mindestens 6 Wochen
und verlängert sich bei als “Importware” gekennzeichneten Produkte
um mindestens weitere 4 Wochen.
5. Bezahlung
innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder spätestens nach
30 Tagen netto. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen
in banküblicher Höhe zu berechnen. Wechsel und Schecks gelten erst nach
Einlösung als Zahlung. Etwaiger Skonto wird jedoch nur gewährt, wenn
andere fällige Rechnungen nicht mehr offenstehen. Zahlungen sind nur an die
Firma zu leisten.
6. Eigentumsrecht
wird bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten des Bestellers
aus dieser oder der Geschäftsverbindung mit den von uns vertretenen Firmen
vorbehalten. Erst nach vollständiger Bezahlung aller dieser Verbindlichkeiten
geht die Ware in das Eigentum des Käufers über. Vorher darf auch über
die Ware nicht verfügt werden.
7. Allgemeines
Für den Auftrag sind unsere zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen
Liefer- und Zahlungsbedingungen maßgebend. Einkaufsbedingungen unserer Kunden
haben nur dann Gültigkeit, wenn wir uns schriftlich einverstanden erklären.
8. Produktionsfreigabe
Freigabezeichnungen und Fotos als Ausdruck oder Computerdatei sind inhaltlich
gültig für Satz, Bild und Grafik, jedoch ausdrücklich nicht für
Druckqualität und Farbwiedergabe. Alle Angaben sind vom Auftraggeber sorgfältig
zu überprüfen und Änderungen zu kennzeichnen. Für übersehene
Fehler - auch wenn von uns eingebracht - können wir nach Freigabe keine Haftung
mehr übernehmen.
Wenn - z.B. aus Termin- oder Kostengründen - auf die Vorablieferung von Freigabemustern
verzichtet wird, können spätere Reklamationen, die durch eine Vorab-Bemusterung
hätten vermieden werden können, nicht anerkannt werden. Das gilt auch
für Nachbestellungen, die in Farbe und Material ausdrücklich von der
vorangegangenen Produktion abweichen können.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Versandort der Ware. Gerichtsstand, auch bei Wechsel-
und Scheckverbindlichkeiten ist für beide Teile Königsstein i. Ts..
10. Datenschutz
Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung, auch
von Dritten, erhaltenen Daten über den Käufer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes
zu verarbeiten und zu speichern |